Rechtliches

Rahmenprogramm ambulanten palliativmedizinischenpalliativpflegerischen Versorgung in NRW

Rahmenprogramm zur flächendeckenden Umsetzung der ambulanten

palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung in NRW

- kooperatives integratives Versorgungskonzept -,

 

Rahmenvereinbarung stationären Hospize vom 14.04.2010

Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998 i.d. F. vom 14.04.2010

 

Ambulante Hospizleistungen § 39a Abs. 2 SGB V + Rahmenvereinbarung

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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung § 37b SGB V + § 132d

§ 37b SGB V Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
 

NRW-Landesversicherungen für das Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbarem Risiko verbunden sein. Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen gegen Unfälle und Schadensfälle abgesichert sein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb zum 1. November 2004 Landesversicherungen in den Bereichen Unfall- und Haftpflicht für das Ehrenamt abgeschlossen, um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen.
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ALPHA NRW | Telefon: 0251 / 230848 & 0228 / 746547 | E-Mail: info@alpha-nrw.de
0228 / 74 65 47

Hospiz-Dialog

Januar 2012 / Ausgabe 50
200907_40

Schwerpunkt: Gesellschaftliche Randgruppen

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